In der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2015 stellte die CDU den Antrag, die im Dezember von der SPD beschlossene neuerliche Erhöhung der Grundsteuer auf 410 Punkte nicht umzusetzen.
Hauptgrund hierfür ist die falsche Begründung des Antrags im Dezember. Laut der damaligen Aussage des Kämmerers müsse die Erhöhung vor Beginn des Haushaltsjahres beschlossen werden. Laut Gesetz ist dies allerdings nicht notwendig und kann bis zum 30.06. des jeweiligen Steuerjahres erfolgen.
Nach Meinung der CDU hätte eine eventuell notwendige Anpassung der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung betrachtet werden müssen und nicht unabhängig hiervon.
Darüber hinaus sieht sich die CDU durch ein weiteres Schreiben des hessischen Innenministers Beuth in ihrer Meinung bestätigt, dass die Anpassung der Grundsteuer nicht notwendig ist.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD abgelehnt.
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