CDU stimmt Vertragsergänzung zum 68er Vertrag zu

Auf der Tagesordnung der letzten Stadtverordnetenversammlung stand u.a. ein Ergänzungsvertrag mit der Fraport zum geltenden Vertrag aus dem Jahr 1968.
Dieser regelt, dass der Flughafenbetreiber für einen Lärmschutz gegenüber Kelsterbach Sorge zu tragen hat. Hieraus resultierte der Bau der Lärmschutzwand entlang des Airportringes in Richtung Kelsterbach.

Da die Mauer zwischenzeitlich baufällig ist, ging es darum, wie ein neuer Lärmschutz aussehen kann. Hiermit befasste sich dieser Punkt.

Konkret regelt die Vertragsergänzung, wie eine neu zu bauende Lärmschutzwand aussehen wird, teilweise niedriger als heute da dahinter liegende Gebäude bereits den Lärmschutz übernehmen, teilweise wieder bis zu 15m hoch.

Die Unterlagen finden Sie hier: https://rim.ekom21.de/kelsterbach/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZy2kQ7XFxmxU2NW-kVuXic

Dieser Ergänzung des Vertrages hat die CDU zugestimmt.

Unser Fraktionsmitglied Christine Breser begründete dies wie folgt:

Es liegt uns hier ein Zusatz zum Vertrag vor, der 1968 zwischen der Stadt Kelsterbach und der FAG (also der heutigen Fraport AG) geschlossen wurde. Dieser Vertrag sollte die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln und hatte als Kern die Verpflichtung zur Errichtung einer Lärmschutzanlage durch die FAG.

Sichtbares Ergebnis des Vertrags war die Lärmschutzwand entlang des Airportrings, eine glatte, leicht gebogene, ca. 15m hohe Betonwand.

2015 hat sich ergeben, dass diese Wand nicht mehr lange halten würde, sie muss neu gebaut werden.

Mit dieser neuen Situation wurde nun das Kernelement des Vertrags von 1968 berührt. Für den gesamten Prozess wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, um anstehende Fragen zu diskutieren und vor allem auch um die für Kelsterbach zentralen Aspekte in einem Vertragswerk zu binden. Ganz zentral war dabei natürlich, dass die Kerninhalte des Vertrags von 1968 zum Lärmschutz auch zukünftig gesichert werden. 

Die aktuelle Lärmschutzanlage - und das dürfte jedem einleuchten - entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. In der Arbeitsgruppe wurden daher Fragen geklärt und Teilaspekte diskutiert. Auch die vertragliche Ausgestaltung wurde mehrfach geprüft und überarbeitet – gemeinsam mit den Vertretern der Fraktionen.

Zusätzlich wurden für die lärmtechnischen Aspekte als Grundlage für die Beantwortung der Wirkungsfragen der „neuen“ Wand zwei Gutachten herangezogen.

Die hier vorliegende vertragliche Ergänzung legt fest, dass der zugesicherte Lärmschutz auch mit der neuen Anlage erreicht werden muss und dies dauerhaft – also auch bei Entfall von jetzt in die Beurteilung des Lärmschutzes einfließenden Gebäuden. Zur Beurteilung des Lärms wird außerdem ein Messkonzept vereinbart.

Ich lese den Vertrag jetzt nicht im Detail vor, nur jene Passagen, die das eben Gesagte bestätigen.

In der Präambel steht mit Bezug zur neuen Lärmschutzanlage … und zwar so, dass für Kelsterbach an keiner Stelle eine Verminderung des Lärmschutzes gegenüber den gemäß Vertrag von 1968 zu erbringenden Lärmschutzanforderungen eintritt.

Unter §1 steht zur Ausgestaltung der Lärmschutzanlage: ihre Ausgestaltung wird nach dem zum Zeitpunkt der Errichtung neuestem Stand der Technik im Einvernehmen der Vertragsschließenden festgelegt. Die Lärmschutzwand wird beidseitig hochabsorbierend angelegt.

Im Falle eines Abrisses von Gebäuden, so der Vertrag, ist der Schallschutz für die Stadt Kelsterbach in angemessener Zeit so wiederherzustellen, dass das gleiche Schallschutzniveau wie vor der Beseitigung der baulichen Anlagen erreicht wird.

Bevor ich schließe möchte ich nochmals kurz auf die Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe eingehen. Wir haben lange über viele bauliche, technische und auch die Wand nicht betreffende Dinge gesprochen, Informationen eingeholt, diskutiert. Unterlagen der Gutachter lagen vor und wurden in der Arbeitsgruppe erklärt – nachvollziehbar erklärt. Es hat sich in der Beurteilung von Lärmemissionen viel verändert.

Auch die vertragliche Fassung stellt in der jetzt vorliegenden Fassung einen mehrfach geänderten und immer wieder abgestimmten Stand dar.

Dass sich die Ausgestaltung der neuen Lärmschutzanlagen im Verlauf des Verfahrens nicht verändert hat, spricht nach den ganzen Diskussionen und den vorliegenden Gutachten doch für eine gut geplante Ersatzanlage und nicht für die Unbeweglichkeit der Vertragspartner.

Der Vertragszusatz zeigt immer wieder auf, dass verschiedene Aspekte wie z.B. der Bauablauf, die Ausgestaltung und auch die Erhebung und Beurteilung von Messergebnissen immer wieder unter den Vertragspartnern abgestimmt werden.

Eine neue beidseitig hochabsorbierende Anlage hat für Kelsterbach zudem weitergehende Vorteile, denn hiermit wird auch der Lärm aus dem Straßen- und Schienenverkehr auf der anderen Seite beeinflusst.

Die CDU-Fraktion stimmt dem hier vorliegenden Vertragszusatz zum Vertrag von 1968 zu, da er den Lärmschutz der Bürgerinnen und Bürger Kelsterbachs durch eine neue, hochabsorbierende Lärmschutzanlage sichert und durch ein Messkonzept langfristig untermauert.