CDU Fraktion lehnt Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Untersuchung von Briefwahlergebnissen seit 2005 ab!

Fehlende rechtliche Grundlage und Zweifel an den Beweggründen


Auf der Tagesordnung der letzten Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause stand am Montag unter anderem ein Antrag des Stadtverordneten Ayhan Isikli zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Prüfung von Wahlergebnissen, insbesondere Briefwahlergebnissen, seit 2005 und des Bürgerbegehrens gegen einen zweiten hauptamtlichen Stadtrat im Jahr 2012. Dieser Antrag stand bereits im Jahr 2017 auf der Tagesordnung und wurde damals mehrheitlich abgelehnt.


An dieser Meinung der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung hat sich auch diesmal nichts geändert. Auch die CDU Fraktion hat den Antrag nun ein zweites Mal abgelehnt. Leider hat der Antragssteller auch diesmal nicht darlegen können, was die Arbeitsgruppe genau tun solle.

„Was soll die Arbeitsgruppe denn machen? Alte Stimmzettel nachlesen? Personen einbestellen und befragen – auf welcher rechtlichen Grundlage? Auch kann sie kein Konzept zur Vermeidung von potentieller Wahlmanipulation erarbeiten, dies ist Aufgabe der Verwaltung.“, so Fraktionsvorsitzender Uwe Albert in seiner Stellungnahme zum Antrag.

Als besonders pikant bezeichnete Albert das „seltsame Verhältnis des Antragsstellers“ zum Thema Briefwahl. So hatte doch die Liste des Antragsstellers bei der letzten Kommunalwahl fast 99% der eigenen Stimmen über die Briefwahl generiert. Dies kommentierte Isikli 2016 mit den Worten „Wir hatten eine Strategie, dass möglichst viele unserer Wähler Briefwahl beantragen. Damit konnten wir sichergehen, dass alle korrekt wählen und keine Stimme verloren geht“, nachzulesen in der Frankfurter Neuen Presse vom 12.03.2016.

Diese Aussage, „damit alle korrekt wählen“ lässt nach Meinung der CDU sehr viel Interpretationsspielraum und damit am vorgegebenen Beweggrund für den Antrag, nämlich Aufklärung zu verschaffen, zweifeln. In der Konsequenz wurde der Antrag durch die CDU Fraktion abgelehnt.