CDU begrüßt Anpassung der Verkehrsplanung in der Stadtmitte
Auf der Tagesordnung der letzten Stadtverordnetenversammlung stand u.a. die Kenntnisnahme des Ergebnisses der Verkehrszählungen in der Stadtmitte und der sich hieraus ergebenden Schlussfolgerungen und notwendigen Anpassungen.
Anhand der Zahlen kann festgestellt werden, dass die Stadtmitte sehr gut besucht und durch die Kelsterbacherinnen und Kelsterbacher intensiv genutzt wird. Folgend hieraus, sollen nunmehr einige Änderungen an der derzeitigen Verkehrssituation durchgeführt werden. Hierzu zählen u.a. die Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 20km/h und die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessung.
Zu dieser Vorlage gab es einen Ergänzungsantrag der WIK der neben der Installation von 6 Zebrastreifen u.a. auch die Wegnahme von Parkplätzen auf privatem Gelände (Ems Hochhaus) vorsah.Die CDU vertritt die Auffassung, dass eine weitere Sicherung des querenden Fußgängerverkehrs durch Zebrastreifen bei Einhaltung der Verkehrsregeln durch alle Verkehrsteilnehmer nicht erforderlich ist, da z.B. abbiegende Fahrzeuge dem querenden Fußgänger im Längsverkehr ohnehin Vorrang gewähren müssen.
Der in der Begründung des Änderungsantrages ebenfalls angeführte Radverkehr profitiert von Zebrastreifen nicht, denn diese dürfen von Radfahrern nicht überfahren werden – das Rad muss geschoben werden.
Aus Sicht der CDU sollte die Gesamtplanung „Stadtmitte“ zügig umgesetzt und die Einhaltung der Verkehrsregeln regelmäßig geprüft werden. Besondere Relevanz hat hierbei auch die Ahndung von Vergehen.
Die geplante Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in diesem Bereich wird durch die CDU ausdrücklich begrüßt. Zugleich sollte die Wirkung der Maßnahmen immer wieder beobachtet werden, um eventuellen weiteren Steuerungsbedarfs erkennen zu können.