CDU begrüßt Anpassung der Verkehrsplanung in der Stadtmitte

Antrag zu zusätzlichen Zebrastreifen abgelehnt

Auf der Tagesordnung der letzten Stadtverordnetenversammlung stand u.a. die Kenntnisnahme des Ergebnisses der Verkehrszählungen in der Stadtmitte und der sich hieraus ergebenden Schlussfolgerungen und notwendigen Anpassungen. 

Anhand der Zahlen kann festgestellt werden, dass die Stadtmitte sehr gut besucht und durch die Kelsterbacherinnen und Kelsterbacher intensiv genutzt wird. Folgend hieraus, sollen nunmehr einige Änderungen an der derzeitigen Verkehrssituation durchgeführt werden. Hierzu zählen u.a. die Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 20km/h und die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessung.

Zu dieser Vorlage gab es einen Ergänzungsantrag der WIK der neben der Installation von 6 Zebrastreifen u.a. auch die Wegnahme von Parkplätzen auf privatem Gelände (Ems Hochhaus) vorsah.

Diesem Antrag konnte die CDU Fraktion nicht zustimmen, denn die von der WIK geforderten Zebrastreifen in der „Neuen Mitte“ sind aus Sicht der CDU in einer Tempo-20-Zone nicht erforderlich. Mit der weiteren Herabsetzung der Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr werden die Voraussetzungen verbessert, dass Fußgänger an allen Stellen queren können. Mit einem Zebrastreifen gibt man Querungsstellen vor, was dazu führen kann, dass der motorisierte Verkehr zwischen diesen Überwegen nicht mehr mit Fußgängern rechnet. Der bereits bestehende Zebrastreifen auf Höhe des Rathauses ermöglicht vor allem Schulkindern auf ihrem Schulweg ein gebündeltes Queren der Mörfelder Straße. Hierdurch wird der Schulweg besonders gesichert.

Die CDU vertritt die Auffassung, dass eine weitere Sicherung des querenden Fußgängerverkehrs durch Zebrastreifen bei Einhaltung der Verkehrsregeln durch alle Verkehrsteilnehmer nicht erforderlich ist, da z.B. abbiegende Fahrzeuge dem querenden Fußgänger im Längsverkehr ohnehin Vorrang gewähren müssen.

Der in der Begründung des Änderungsantrages ebenfalls angeführte Radverkehr profitiert von Zebrastreifen nicht, denn diese dürfen von Radfahrern nicht überfahren werden – das Rad muss geschoben werden.

Aus Sicht der CDU sollte die Gesamtplanung „Stadtmitte“ zügig umgesetzt und die Einhaltung der Verkehrsregeln regelmäßig geprüft werden. Besondere Relevanz hat hierbei auch die Ahndung von Vergehen.

Die geplante Einrichtung einer stationären Geschwindigkeits­messanlage in diesem Bereich wird durch die CDU ausdrücklich begrüßt. Zugleich sollte die Wirkung der Maßnahmen immer wieder beobachtet werden, um eventuellen weiteren Steuerungsbedarfs erkennen zu können.